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Nach ca. 18-jähriger Tätigkeit als Gewerkschaftsjurist gründete Rechtsanwalt Heiner Bokr im Jahre 1996 seine in Gießen ansässige Kanzlei.
Als rein arbeitsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei haben wir uns auf die Beratung und Vertretung ausschließlich von Arbeitnehmern und deren Interessenvertretern (Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften) spezialisiert.
Die Kanzlei verfügt über intensive Erfahrungen und Kenntnisse in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere des Betriebsverfassungsrechts.
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